
Durch das Dekret vom 10.Dezember 1810 wurden Holland und die deutsche Nordseeküste einschießlich der Hansestädte Bremen und Hamburg bis zu der von Napoleon gewünschten südlichen Grenzlinie (Lippemündung in den Rhein - entlang der Lippe bis östlich Haltern - Telgte - dann weiter Stolzenau - bis östlich Hamburg) zu einem Teil des Kaiserreiches Frankreich. Durch ein weiteres Dekret Napoleons (26. Dezember 1810) wurde Haltern im Arrondissement (Bezirk) Münster im Departement Issel-Supérieur (Ober Issel) zum 1. Januar 1811 Grenzstadt des Kaiserreichs Frankreich.

Wenige Monate später wurde Haltern mit dem Arrondissement Münster durch nachstehendes Dekret dem Departement Lippe zugeordnet. Friedrich Philippi (Archivrat am Staatsarchiv Münster und Mitglied des Altertumsvereins Haltern) veröffentlicht eine Übersichtskarte zum Departement Lippe in seiner Geschichte Westfalens (1926).
Errichtung des franz. Departements der Lippe
Kaiserlich - französische Decrete
Wir Napoleon u. s. w. beschließen:
1.
Die mit dem Departement der Ober-Issel vereinigten Bezirke Rees und Münster, der mit dem Departement der Isselmündungen vereinigte Bezirk Steinfurt, und der mit dem Departement der westlichen Ems vereinigte Bezirk Neuhausen sollen von diesen verschiedenen Departementen getrennt werden, um daraus ein einziges unter dem Namen des Departements der Lippe zu bilden.
Der Hauptort wird Münster seyn.
2.
Das Departement der Lippe wird zwei Abgeordnete beim corps-legislatif haben.
Dem zu Folge wird die, durch den Senatus consulte am letztvergangenen 19. Februar vermehrte und auf vier erhöhete Anzahl der Abgeordneten des Departements der Ober - Issel, dem organischen Senatus - consulte am vergangenen 13. December gemäß, auf drei beschränkt.
3.
Das Departement der Lippe soll unter dem kaiserlichen Gerichtshofe von Lüttich stehen.
Gegeben im Pallaste zu Saint-Cloud, den 28. April 1811
Wir Napoleon u. s. w.
Erster Titel
Erster Abschnitt
Von der Bildung eines neuen Departements in der durch den kaiserlichen Beschluß vom 26. December 1810 vereinigten Ländern
Art. 1.
Die Eintheilung des Departements der Lippe in Bezirke soll bleiben, wie sie durch das Decret vom 26. December 1810 bestimmt worden ist, welches die Bezirke von Rees, Münster, Neuhausen und Steinfurt begründet hatte.
Die Bezirke werden nach der, gegenwärtigem Beschlüsse beigefügten, Tabelle in Cantone eingetheilt.
Art. 2
Die Verwaltungsorganisation dieses Departements soll dieselbe, wie für die alten Reichsdepartemente seyn.
Sie wird enthalten:
Einen Präfecten, einen General -Secretär, drei Präfectur- Räthe, drei Unterpräfecten, ungerechnet den Auditor, Unterpräfecten des Hauptorts.
Das General -Conseil des Departement wird aus 16 Mitgliedern bestehen.
Das Conseil jedes Bezirks aus 11 Mitgliedern.
Das Wahl-Collegium des Departements aus 250 Mitgliedern.
Die Wahl - Collegien der Bezirke Rees und Steinfurt aus 150 Mitgliedern.
Die Wahl - Collegien von Münster und Neuhausen aus 120 Mitgliedern.
Art. 3
Die Präfectur der Lippe wird in Betreff des Gehaltes und der Verwaltungskosten zur vierten Classe gehören.
Art. 4
Unser Minister des Innern wird Uns unverzüglich die nöthigen, den französischen Gesetzen gemäßen, Verfügungen zur Einrichtung der verschiedenen Verwaltungstheile des Departements der Lippe in Vorschlag bringen.
Art. 5
Zu Münster wird ein Handelsgericht errichtet werden.
Zweiter Abschnitt
Von der Polizei.
Art. 6
Das Departement der Lippe wird einem Theil des zu Hardenberg niedergesetzten General-Polizei-Commissariats ausmachen.
Zweiter Titel
Militärorganisation
Art. 7
Das Departement der Lippe wird zur 25. Militärdivision gehören.
Der dritte Titel
enthält die Einrichtung der Rechtspflege


Das Friedensgericht des Kantons Haltern hatte 1813 folgende Mitglieder:
Maire
Beigeordnete
Municipalräte
Pfarrer
Ärzte
Steuer-Empfänger
Forstverwaltung
Zollverwaltung
Haltern war Grenzstadt und unterstand als solche der Zoll-Direction Wesel. Diese war für die Grenzen zum Großherzogtum Berg und zum Königreich Westfalen zuständig. Wesel wurde Sitz des Douanen-Gerichts. Diese Tribunale wurden eingerichtet, "um dem Schleichhandel in Douanen-Sachen Einhat zu tun". In Haltern wird ein Douanen-Büro errichtet. Bewacht werden Lippe und Stever, um so Schmuggel aus dem Ausland, z.B. aus Hullern, zu unterbinden. Hullern lag jetzt im Großherzogtum Berg.
Der Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813 nennt für Haltern folgende Markttage:
"am 2. Dienstag in den Fasten, den 29. April, dem 8. Julius, den 2. September, im Monat September, den 21. October, den 29. November"